Bei der Bildung der Provinz, die ab 1773 „Westpreußen“ hieß, gehörte das Kreisgebiet zunächst zum Kreis Stargard (Tableau der Karte von Preußen). Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum Regierungsbezirk Danzig der Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform wurde zum 1. April 1818 aus Teilen des alten Kreises Stargard der neue Kreis Berent gebildet. Er umfasste die Städte Berent und Schöneck, das Intendanturamt Berent, das Domänenamt Schöneck sowie eine größere Zahl adliger Güter. Das Landratsamt befand sich in Berent (Wikipedia-Eintrag „Kościerzyna“).
Der Kreis grenzte im Westen an den pommerschen Kreis Bütow, im Norden an den Kreis Karthaus und den Landkreis Danzig, im Osten an den Kreis Preußisch Stargard und im Süden an den Kreis Konitz.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 34–45: Der Kreis Berent
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste der Kreis Berent am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reich abgetreten werden. Der größte Teil des Kreises fiel an Polen und bestand als „Powiat Kościerski“ weiter. Mehrere Gemeinden im Nordosten des Kreises fielen an die Freie Stadt Danzig und wurden dort dem Kreis Danziger Höhe zugeordnet.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Kościerzyna unter seinem früheren deutschen Namen dem „Regierungsbezirks Danzig“ eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Kreis Berent wurde zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die Städte Berent (Westpr.) und Schöneck (Westpr.) wurden der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Zum 1. Dezember 1939 wurden 11 Ortschaften aus dem nördlichen Teil des Landkreises Berent dem neuen Landkreis Danzig angeschlossen. Durch Verordnung vom 28. September 1940 wurde dieser Gebietstreifen aus dem Kreis Berent rückwirkend zum 1. Dezember 1939 wieder dem Landkreis Berent zugeordnet.
Seit dem 21. Mai 1941 trug der Landkreis den Namen „Berent (Westpr.)“.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Kreisgebiet im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Berent in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen ab 1815 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.