Karl August Rog­ge (* 23. März 1795 in Elb­ing; † 12. Mai 1827 in Tübin­gen) war ein Rechts­ge­lehr­ter und Hochschullehrer.

Rog­ge nahm sein Stu­di­um 1812 an der Uni­ver­si­tät zu Ber­lin auf, wur­de aber durch die Frei­heits­krie­ge bald aus sei­nen Stu­di­en geris­sen; bei Groß-​Görschen wur­de er schwer ver­wun­det, kehr­te 1815 aber zum aka­de­mi­schen Rechts­stu­di­um zurück. 1820 erschien sei­ne Publi­ka­ti­on „Über das Gerichts­we­sen der Ger­ma­nen“, die ihm ein Jahr spä­ter ein Extra­or­di­na­ri­at ein­brach­te. Einen Ruf als ordent­li­cher Pro­fes­sor nach Dor­pat schlug er aus, nahm dage­gen 1824 einen eben­sol­chen nach Tübin­gen an. Auf­grund sei­ner Kriegs­ver­let­zun­gen und einer von Hau­se aus schwa­chen Kon­sti­tu­ti­on ist er aller­dings bereits drei Jah­re spä­ter verstorben.

Ein­trag in der „All­ge­mei­nen Deut­schen Bio­gra­phie“ von Ernst Lands­berg: ADB Bd. 29 (1889), S. 45–46

Bei­trä­ge im WPrJb bzw. in DW:

  • Anke Bors­dorff: Karl August Rog­ge. Por­trait eines Rechts­his­to­ri­kers aus Elb­ing, WPrJb 39 (1989), S. 79–85