Kreis Graudenz (Reg.-Bezirk Marienwerder)
Bei der Einrichtung des Stadtkreises Graudenz am 1. Januar 1900 wurde der Kreis zugleich in „Landkreis Graudenz“ umbenannt
Das Gebiet des Kreises Graudenz kam durch die erste Teilung Polens 1772 zu Preußen. Es gehörte zunächst zum Kreis Culm.
Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum Regierungsbezirk Marienwerder der neuen Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform im Regierungsbezirk Marienwerder wurde zum 1. April 1818 aus dem Nordteil des Kreises Kulm der neue Kreis Graudenz gebildet. Dieser umfasste die Städte Graudenz, Lessen und Rehden, das Domänenamt Engelsburg, ein Teil des Intendanturamtes Graudenz, die Ämter Amt Rehden und Roggenhausen sowie 81 adlige Güter. Sitz des Landratsamtes war die Stadt Graudenz (Wikipedia-Eintrag „Grudziądz“).
Der Kreis grenzte im Westen an den Kreis Schwetz, im Norden an den Kreis Marienwerder, im Osten an die Kreise Rosenberg und Löbau sowie im Süden an die Kreise Strasburg – seit 1887 zudem Briesen – und Kulm.
Am 1. Oktober 1887 trat der Kreis einen Teil seines Gebietes an den neuen Kreis Briesen ab.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 124–133: Der Kreis Graudenz
Seit dem 1. Januar 1900 bildete die Stadt Gaudenz einen eigenen Stadtkreis. (Sowohl das Rathaus als auch das Landratsamt befanden sich in Graudenz.) Der Kreis Graudenz wurde daraufhin in „Landkreis Graudenz“ umbenannt.
Zwischen 1900 und 1914 schieden die folgenden Gutsbezirke aus dem Landkreis aus und wurden in den Stadtkreis Graudenz eingegliedert:
- der Gutsbezirk Klein Kunterstein (teilweise) aus dem Amtsbezirk Kunterstein am 19. September 1900
- die Gutsbezirke Feste Courbière (teilweise) aus dem Amtsbezirk Feste Courbière und Klein Kunterstein (teilweise) aus dem Amtsbezirk Kunterstein am 17. Februar 1914
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags mussten der Stadt- und Landkreis Graudenz am 10. Januar 1920 an Polen abgetreten werden. Das Kreisgebiet, aus dem die Gemeinden Klein Thiemau und Buchwalde ausschieden und den Kreisen Rosenberg bzw. Strasburg (Brodnica) zugeordnet wurden, bestand als „Powiat Grudziądzki“ fort.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Wąbrzeźno unter seinem früheren deutschen Namen dem Regierungsbezirk Marienwerder eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Stadtkreis sowie der Landkreis Graudenz wurden zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die kreisfreie Stadt Graudenz sowie im Landkreis die Städte Lessen und Rehden wurden der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die Stadt und der Kreis Graudenz im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit allermeist aus dem Stadtkreis und dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis bzw. den Stadt- und den Landkreis Graudenz in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen ab 1815 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.
Kreis Tuchel (Reg.-Bezirk Marienwerder)
Durch das stetige Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich mehrere Kreise in Westpreußen als zu umfangreich, und eine Verkleinerung erschien erforderlich. Vor diesem Hintergrund entstand 1875 aus Teilen des Kreises Konitz der neue Kreis Tuchel. Das Landratsamt wurde in der Stadt Tuchel eingerichtet (Wikipedia-Eintrag „Tuchola“).
Der Kreis Tuchel grenzte im Westen an den Kreis Flatow, im Norden an den Kreis Konitz, im Osten an die Kreise Pr. Stargard und Schwetz sowie im Süden an den Kreis Bromberg (Provinz Posen).
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 144–149: Der Kreis Tuchel
Am 28. November 1898 wurde ein Gebietsteil des Gutsbezirks Mlinsk im Kreis Pr. Stargard in den Gemeindebezirk Großschliewitz im Kreis Tuchel eingegliedert.
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste der Kreis Tuchel am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reich abgetreten werden. Der Kreis, der die Gemeinde Resmin an den neu gebildeten Kreis Sępoleński (Zempelburg) abgab und um den westlichen Teil des Kreises Schwetz (Świecki) erweitert wurde, bestand als „Powiat Tucholski“ fort.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Tuchola unter seinem früheren deutschen Namen dem neu eingerichteten „Regierungsbezirk Bromberg“ eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Kreis Tuchel wurde zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die Stadt Tuchel wurde der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Kreis Tuchel im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit allermeist aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Tuchel in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen seit 1875 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.
Der Kreis Karthaus (Reg.-Bezirk Danzig)
Das spätere Kreisgebiet gehörte in der Provinz Westpreußen zunächst im Norden – bis zur Höhe oberhalb von Mirchau – zum Kreis Dirschau und im Süden – bis zur Höhe oberhalb von Berent – zum Kreis Stargard. Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum Regierungsbezirk Danzig. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform wurde zum 1. April 1818 aus den genannten Teilen der neue Kreis Carthaus gebildet. Er umfasste die Intendanturämter Carthaus und Mirchau sowie eine größere Zahl adliger Güter.
Ein Landratsamt gab es zunächst nicht. Ein kreiseingesessener Gutsbesitzer führte die Geschäfte nebenamtlich von seinem Gut aus. Der erste Landrat war der Justizrat und frühere Danziger Senator Karl Michael von Groddeck auf Fitschkau. Es gab auch keine Unterkunft für den Kreissekretär, und auch der Kreisbote sowie die zwei Gendarmen wohnten nicht vor Ort. Später wurde Carthaus zum festen Sitz des Landratsamts (Wikipedia-Eintrag „Kartuzy“). – Im Laufe des 19. Jahrhunderts setzte sich die zuvor parallel verwendete Schreibweise Karthaus nicht nur für den Kreis, sondern auch für die Gemeinde allgemein durch. (Stadtrechte erhielt Karthaus erst nach dem Ende der Provinz Westpreußen, im Jahre 1923. Zu dieser Zeit hieß der Ort bereits Kartuzy.)
Der Kreis grenzte im Westen an Pommern, im Norden an den Kreis Neustadt, im Osten an den Kreis Danzig-Land bzw. – ab 1887 – Danziger Höhe und im Süden an den Kreis Berent.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 46–55: Der Kreis Karthaus
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste der Kreis Karthaus am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reich abgetreten werden. Der größte Teil des Kreisgebietes fiel an Polen und bestand als „Powiat Kartuski“ weiter in der neuen Woiwodschaft Pommerellen. Mehrere Gemeinden im Osten des Kreisgebietes fielen an die Freie Stadt Danzig und wurden dort dem Kreis Danziger Höhe zugeordnet. Am 30. November 1920 kam es zu einem Gebietsaustausch zwischen Polen und dem Deutschen Reich. Die Ortschaften Zukowken und Mühlchen kamen zum Kreis Bütow, während die Ortschaften Pommersch Prondzonka, Althütte bei Buchwalde und Schellews aus dem Kreis Bütow nach Polen wechselten. (Dies bedeutete für den Kreis Bütow eine Gebietsabtretung von 8,36 km² an Polen bei einem gleichzeitigen Zugewinn von 15,35 km².)
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Kartuzy unter seinem früheren deutschen Namen dem „Regierungsbezirks Danzig“ eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Kreis Karthaus wurde zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die Kreisstadt wurde der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Seit dem 25. Juni 1942 trug der Landkreis den Namen „Karthaus (Westpr.)“.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Kreis im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit allermeist aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Karthaus in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen seit 1818 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.
Kreis Konitz (Reg.-Bezirk Marienwerder)
Das 1772 an Preußen gekommene Gebiet des „Königlichen Preußen“ wurde zunächst in sieben umfangreichere Kreise aufgegliedert (Tableau der Karte von Preußen, Ausschnitt aus dem „Tableau zur Zusammensetzung der Karte von Preußen“ aus dem von Schmettauschen Kartenwerk (1767–1787) – Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz). Der dabei gebildete Kreis Conitz (Ausschnitt aus Max Töppens Geschichtskarte „Preussen von der Ersten Theilung Polens bis zum Tilsiter Frieden“ aus seinem „Atlas zur historisch-comparativen Geographie von Preussen“, Gotha 1858) umfasste bis 1818 den gesamten südlichen Teil von Pommerellen.
Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum neuen Regierungsbezirk Marienwerder der Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform im Regierungsbezirk Marienwerder wurde zum 1. April 1818 aus dem Gebiet des alten Kreises Konitz drei Kreise gebildet: der Kreis Schlochau, der Kreis Schwetz und der jetzt deutlich kleinere Kreis Konitz. Dieser umfasste nun die Städte Konitz und Tuchel, das Amt Tuchel, einen Teil des Amtes Friedrichsbruch und 159 adlige Güter. Sitz des Landratsamtes war die Stadt Konitz (Wikipedia-Eintrag „Chojnice“).
Der Kreis Konitz grenzte im Westen an den Kreis Schlochau, im Norden an den pommerschen Kreis Bütow und den Kreis Berent, im Westen bzw. Südwesten an die Kreise Pr. Stargard und Schwetz sowie im Süden an den Kreis Bromberg (Provinz Posen) und den Kreis Flatow.
Das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erforderte eine Kreisreform in Westpreußen. So entstand 1875 der neue Kreis Tuchel, an den der Kreis Konitz seinen südöstlichen Teil mit der Stadt Tuchel abgab.
Zum 1. April 1882 wurden die Landgemeinden Gotthelp (Gotthelf) und Pustki aus dem Kreis Preußisch Stargard in den Kreis Konitz umgegliedert.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 46–55: Der Kreis Konitz
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste der Kreis Konitz am 10. Januar 1920 an Polen abgetreten werden. Im Deutschen Reich verblieben einerseits zwei kleine Exklaven des Kreises Konitz mit den Gutsbezirken Klein Jenznick und Mankau sowie Platendienst, die am 1. Dezember 1919 in den Kreis Schlochau umgegliedert wurden. Andererseits erhielt der Kreis die nordöstlichen Gebiete des Kreises Schlochau. In Polen bestand das Kreisgebiet als „Powiat Chojnicki“ fort.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Chojnice unter seinem früheren deutschen Namen dem „Regierungsbezirks Marienwerder“ eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Kreis Konitz wurde zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die Städte Konitz und Czersk (aufgrund einer Anordnung vom 25. Juni 1942 umbenannt in Heiderode) wurden der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr. – Zuletzt wurde noch am 1. April 1944 den elf Gemeinden in der „Koschneiderei“ (Amtsbezirk Osterwick) die Deutsche Gemeindeordnung verliehen.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Kreis Konitz im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit allermeist aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Konitz in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen ab 1815 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.
Kreis Kulm (Reg.-Bezirk Marienwerder)
Das Gebiet des Kreises Kulm fiel durch die erste Teilung Polnens 1772 an Preußen. Der „Culmsche Creis“ umfasste dort zunächst den größten Teil des historischen Kulmerlands.
Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum neuen Regierungsbezirk Marienwerder der neuen Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform im Regierungsbezirk Marienwerder wurde zum 1. April 1818 der alte Kreis Kulm deutlich verkleinert. Das südliche Kreisgebiet kam zum neuen Kreis Thorn und im Norden wurde der neue Kreis Graudenz gebildet. Der Kreis Kulm umfasste nun die Städte Kulm und Briesen, die Ämter Kulm, Lippinken, Przydworsz und Unyslaw sowie 138 adlige Güter. Sitz des Landratsamtes war die Stadt Kulm (Wikipedia-Eintrag „Chełmno“).
Der Kreis grenzte im Westen an den Kreis Bromberg (Provinz Posen), im Norden an den Kreis Schwetz, im Osten an die Kreise Graudenz und Strasburg bzw. – ab 1887 – Briesen sowie im Süden an den Kreis Thorn.
Durch das stetige Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich mehrere Kreise in Westpreußen als zu umfangreich. Vor diesem Hintergrund gab der Kreis Kulm am 1. Oktober 1887 einen Teil seines Gebiets an den neuen Kreis Briesen ab.
Am 19. Oktober 1888 kam es zu einem Gebietstausch zwischen den Gutsbezirken Zajonskowo im Kreis Thorn und Wenzlau im Kreis Kulm.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 46–55: Der Kreis Kulm
[Fächer-Öffnung mit Karte; darunter Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz]
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste das Kreisgebiet am 10. Januar 1920 zum Zweck der Einrichtung des Polnischen Korridors an Polen abgetreten werden. Polen führte für Kulm die Ortsbezeichnung „Chełmno“ ein. Der Kreis, der einige Gemeinden an seiner südlichen Grenze gegen die rechts der Weichsel gelegenen Gemeinden des Kreises Schwetz eintauschte, bestand als „Powiat Chełmiński“ fort.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Chełmno unter seinem früheren deutschen Namen dem neu eingerichteten „Regierungsbezirk Bromberg“ eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Kreis Kulm wurde zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die Stadt Kulm – ab 21. dem Mai 1941 „Kulm (Weichsel)“ – wurde der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Kreis Kulm im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit allermeist aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Kulm in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen ab 1815 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.
Kreis Löbau (Reg.-Bezirk Marienwerder)
Das Gebiet des Kreises Löbau kam durch die erste Teilung Polens 1772 zu Preußen und gehörte bis 1818 zum Kreis Michelau, den ein Ausschnitt aus Max Töppens Geschichtskarte von 1858 zeigt und der noch die Gebiete der beiden nachmaligen Kreise Löbau und Straburg umfasste.
In der Napoleonischen Zeit ab 1807 dem Herzogtum Warschau zugeordnet, erhielt Preußen den Kreis 1815, im Zuge des Wiener Kongresses, wieder zurück. Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum Regierungsbezirk Marienwerder der Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform wurde der Kreis Michelau zum 1. April 1818 in die Kreise Löbau und Strasburg geteilt. Der Kreis Löbau umfasste die Städte Löbau, Kauernik und Neumark, die Domänenämter Brattian, Löbau und Lonkorrek sowie 65 adlige Güter. Das Landratsamt befand sich nicht in Löbau (Wikipedia-Eintrag „Lubawa“), sondern in der Stadt Neumark (Wikipedia-Eintrag „Nowe Miaso Lubawskie“).
Der Kreis Löbau grenzte im Westen an den Kreis Graudenz, im Norden an den Kreis Rosenberg, im Osten an die Provinz Ostpreußen und im Süden an den Kreis Strasburg.
Am 30. August bzw. 7. September 1892 wurde der forstfiskalische Anteil am Schwarzenauer See, einschließlich der innerhalb desselben liegenden beiden Inseln, vom Gutsbezirk der Oberförsterei Lonkorsz im Kreis Löbau abgetrennt und mit dem Gutsbezirk Traupel im Kreis Rosenberg vereinigt.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 46–55: Der Kreis Löbau
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste das Kreisgebiet am 10. Januar 1920 zum Zweck der Einrichtung des Polnischen Korridors an Polen abgetreten werden. In Polen gab das Kreisgebiet die Gemeinde Szichen an den Kreis Strasburg ab, wurde um die Gemeinden Boleschin vom Kreis Strasburg und Klein Nappern vom Kreis Osterode erweitert und bestand als „Powiat lubawski“ fort.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Lubawa unter seinem früheren deutschen Namen dem Regierungsbezirk Marienwerder eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Der Landkreis Löbau wurde dem Regierungsbezirk Marienwerder zugeordnet. Die Städte Löbau (Westpr.) und Neumark (Westpr.) wurden der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Am 25. Januar 1940 wurde der Landkreis – dem Verwaltungssitz entsprechend – in „Kreis Neumark“ umbenannt. Seit dem 25. Juni 1942 schließlich trug der Landkreis den Namen „Neumark (Westpr.)“.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Kreis Neumark im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit allermeist aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Löbau in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen ab 1815 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.
Marienburg
Marienwerder
Der Kreis Berent (Reg.-Bezirk Danzig)
Bei der Bildung der Provinz, die ab 1773 „Westpreußen“ hieß, gehörte das Kreisgebiet zunächst zum Kreis Stargard (Tableau der Karte von Preußen). Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum Regierungsbezirk Danzig der Provinz Westpreußen. Im Rahmen einer umfassenden Kreisreform wurde zum 1. April 1818 aus Teilen des alten Kreises Stargard der neue Kreis Berent gebildet. Er umfasste die Städte Berent und Schöneck, das Intendanturamt Berent, das Domänenamt Schöneck sowie eine größere Zahl adliger Güter. Das Landratsamt befand sich in Berent (Wikipedia-Eintrag „Kościerzyna“).
Der Kreis grenzte im Westen an den pommerschen Kreis Bütow, im Norden an den Kreis Karthaus und den Landkreis Danzig, im Osten an den Kreis Preußisch Stargard und im Süden an den Kreis Konitz.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 34–45: Der Kreis Berent
Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags musste der Kreis Berent am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reich abgetreten werden. Der größte Teil des Kreises fiel an Polen und bestand als „Powiat Kościerski“ weiter. Mehrere Gemeinden im Nordosten des Kreises fielen an die Freie Stadt Danzig und wurden dort dem Kreis Danziger Höhe zugeordnet.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Kościerzyna unter seinem früheren deutschen Namen dem „Regierungsbezirks Danzig“ eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Kreis Berent wurde zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die Städte Berent (Westpr.) und Schöneck (Westpr.) wurden der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Zum 1. Dezember 1939 wurden 11 Ortschaften aus dem nördlichen Teil des Landkreises Berent dem neuen Landkreis Danzig angeschlossen. Durch Verordnung vom 28. September 1940 wurde dieser Gebietstreifen aus dem Kreis Berent rückwirkend zum 1. Dezember 1939 wieder dem Landkreis Berent zugeordnet.
Seit dem 21. Mai 1941 trug der Landkreis den Namen „Berent (Westpr.)“.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Kreisgebiet im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Berent in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen ab 1815 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.
Kreis Neustadt (Reg.-Bezirk Danzig)
Nach der Einrichtung der Provinz Westpreußen gehörte des Gebiet des späteren Kreises Neustadt zunächst zum Kreis Dirschau. Durch die preußische Provinzialbehörden-Verordnung vom 30. April 1815 und ihre Ausführungsbestimmungen kam das Gebiet zum Regierungsbezirk Danzig der Provinz Westpreußen; und im Rahmen einer umfassenden Kreisreform wurde zum 1. April 1818 aus dem (oberhalb von Mirchau gelegenen) Nordteil des Kreises Dirschau der neue Kreis Neustadt gebildet. Er umfasste die Städte Neustadt, Hela und Putzig, die Domänenämter Brück, Putzig und Starzyn, die Halbinsel Hela sowie eine größere Zahl adliger Güter. – Das Landratsamt wurde in Neustadt eingerichtet (Wikipedia-Eintrag „Wejherowo“).
Der Kreis grenzte im Westen an Pommern, im Norden an die Ostsee, im Osten an die Danziger Bucht bzw. die Putziger Wiek und im Süden an den Kreis Danzig-Land bzw. – ab 1887 – Danziger Höhe sowie an den Kreis Karthaus.
Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich einige Kreise in Westpreußen als zu groß; eine Verkleinerung erschien erforderlich. Am 1. April 1878 wurde deshalb aus dem nördlichen Teil des Kreisgebiets der neue Kreis Putzig mit dem Landratsamt in der Stadt Putzig gebildet.
Am 10. September 1889 wurde ein Gebietsteil des Gutsbezirks Pelzau im Kreis Neustadt mit dem Fortgutsbezirk Neustadt im Kreis Putzig vereinigt.
Eine differenzierte Übersicht über die Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke des Kreises bietet der Auszug aus dem „Gemeindelexikon für die Provinz Westpreußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen“, Berlin 1898, S. 102–109: Der Kreis Neustadt [jeweils Doppelseiten 54/55 bis 60/61. Auf beiden möglichst den oberen bzw. den unteren Teil nicht ausschneiden, aber „verunklaren“; ebenso die Fußnoten, die sich noch auf Karthaus (S. 54) oder schon auf Putzig beziehen (S. 61).]
Am 23. November 1897 wurde ein Gebietsteil des Fortgutsbezirk Oliva im Kreis Danziger Höhe mit dem Gemeindebezirk Zoppot im Kreis Neustadt i. Westpr. vereinigt.
Am 30. Mai 1900 wurde ein Gebietstausch zwischen dem Forstgutsbezirk Neustadt im Kreis Putzig und dem Gemeindebezirk Worle im Kreis Neustadt vollzogen.
Die Landgemeinde Zoppot erhielt schließlich am 1. April 1902 das Stadtrecht.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 fast der gesamte Kreis Neustadt vom Deutschen Reich abgetreten werden. Der größte Teil des Kreises fiel an Polen und bestand dort als „Powiat Wejherowski“ weiter. Die Stadt Zoppot und der Forstgutsbezirk Oliva fielen an die Freie Stadt Danzig. Ein Gebietsstreifen westlich des Zarnowitzer Sees mit der Gemeinde Kniewenbruch sowie den Gutsbezirken Burgsdorf, Fredrichsrode, Kolkau, Ockalitz, Oppalin, Prüssau, Rauschendorf, Reckendorf und Riebenverblieb im Deutschen Reich und kam zum Kreis Lauenburg in der Provinz Pommern.
Polen gab der Stadt Neustadt die an den früheren Namen Weyersfrey angelehnten (und an den Stadtgründer Jakob von Weiher erinnernden) Ortsbezeichnung „Wejherowo“. Infolge von Abwanderung schrumpfte nach 1920 der deutsche Bevölkerungsanteil im ehemaligen Kreisgebiet beträchtlich.
Nachdem der Powiat Pucki (Kreis Putzig) zum 31. Dezember 1926 aufgelöst worden war, erhielt der frühere Kreis Neustadt im nun neu gebildeten „Powiat Morski“ wieder seine ursprüngliche Gestalt zurück. Die Kreisverwaltung hatte ihren Sitz von 1927 bis März 1928 in Gdynia und wurde dann wieder in Wejherowo angesiedelt.
Nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges und der Besetzung Polens wurde der Landkreis Wejherowo unter seinem früheren deutschen Namen dem „Regierungsbezirks Danzig“ eingegliedert, der seinerseits dem am 26. Oktober 1939 eingerichteten „Reichsgau Danzig“ angehörte. Der „Reichsgau“ erhielt kurz danach, am 2. November, seinen endgültigen Namen: „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ (Eintrag zum „Reichsgau“ im OME-Lexikon). Auch der Kreis Neustadt wurde zum 26. November 1939 als Reichsgebiet deklariert; und die Städte Neustadt und Putzig wurden der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, die die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Gutsbezirke gab es nicht mehr. Seit dem 25. Juni 1942 trug der Landkreis den Namen „Landkreis Neustadt (Westpr.)“.
Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt und wieder Teil Polens. Soweit die deutschen Einwohner nicht geflohen waren, wurden sie in der Folgezeit allermeist aus dem Kreisgebiet vertrieben.
Die verwaltungsgeschichtlichen Veränderungen, die den Kreis Neustadt in den verschiedenen historischen Entwicklungsphasen seit 1818 betroffen haben, können im Gesamtzusammenhang mit der unteren Weichsel-Region nachvollzogen werden auf der von Walther Hubatsch entworfenen Karte „Verwaltungseinteilung von Ost- und Westpreußen. 1815–1945“ aus dem Jahre 1975.