Vor 300 Jahren, am 20. Oktober 1719, wurde Gottfried Achenwall als Sohn eines Kaufmanns in Elbing geboren. Er besuchte dort Grundschule und Gymnasium, verließ die Stadt aber 1738, um in Jena, später in Halle und Leipzig, Philosophie, Rechts- und Staatswissenschaften und Geschichte zu studieren. Von 1748 bis zu seinem Tod am 1. Mai 1772 war er Professor an der ­Universität Göttingen. Obwohl seine Werke, die in zahlreichen Auflagen erschienen und Generationen von Studenten prägten, und obwohl selbst Kant sie seinen Königsberger Vorlesungen zugrunde legte, ist Achenwall heute nur noch wenigen bekannt − ein Grund, sich anlässlich der 300. Wiederkehr seines Geburtstages an den politischen Denker und ­Europäer aus Elbing zu erinnern und einen Blick in seine Schriften zu werfen.

Achen­walls wich­tigs­tes Werk ist ein Lehr­buch, das er für sei­ne Stu­den­ten aus­ge­ar­bei­tet hat­te: die auf Latei­nisch ver­fass­ten „Anfangs­grün­de des Natur­rechts“ − Ele­men­ta iuris naturae −, die zwi­schen 1750 und 1781 in acht Auf­la­gen erschie­nen und zu den ein­fluss­reichs­ten rechts­phi­lo­so­phi­schen Schrif­ten der zwei­ten Hälf­te des 18. Jahr­hun­derts gehö­ren. Die zen­tra­le Idee von Achen­walls Natur­recht ist die Frei­heit: die Frei­heit des Wil­lens und die Frei­heit des Geis­tes. Um mora­lisch han­deln zu kön­nen, um über­haupt schuld- und straf­fä­hig zu sein, müs­sen wir frei sein. Und wir müs­sen frei­en Gebrauch von unse­rem Ver­stand machen kön­nen. Aber die Frei­heit ist nicht abso­lut, son­dern immer in einen sozia­len Kon­text ein­ge­bun­den. Wer gegen das Natur­recht, das heißt die unver­äu­ßer­li­chen Rech­te ande­rer, ver­stößt, darf und muss daher gezwun­gen wer­den kön­nen, sich rechts- und geset­zes­kon­form zu verhalten.

Wel­ches sind die unver­äu­ßer­li­chen Rech­te? Es sind alle Rech­te, die sich aus dem Grund­recht auf Selbst­er­hal­tung ablei­ten, das heißt: das Recht auf Leben, auf kör­per­li­che und see­li­sche Inte­gri­tät sowie auf Hand­lungs­frei­heit. Ein Recht auf Glück lässt sich aus dem Prin­zip der Selbst­er­hal­tung aller­dings nicht begrün­den, son­dern nur das Recht, durch ande­re kei­nen Scha­den zu erlei­den und in Frei­heit sein Leben zu leben.

Achen­wall unter­schei­det zwi­schen abso­lu­tem und hypothe­tischem − man könn­te auch sagen: rela­ti­vem − Natur­recht. Das abso­lu­te Natur­recht umfasst das­je­ni­ge, was wir von Geburt aus erhal­ten haben und was unse­re Per­son aus­macht: Leben, Inte­gri­tät, Frei­heit. Das hypo­the­ti­sche Natur­recht ist unser Recht auf Din­ge, die wir erwor­ben haben: es ist ein Recht an Sachen. Die­se Unter­schei­dung zwi­schen abso­lu­tem und hypo­the­ti­schem Natur­recht hat für Achen­wall eine wich­ti­ge Kon­se­quenz: Ich habe zwar ein Recht an Sachen, also auf Eigen­tum, aber kein Recht an Per­so­nen. Eine Per­son kann und darf nie für bestimm­te Zwe­cke instru­men­ta­li­siert, darf nie zu einer Sache wer­den − auch nicht unter extre­men Bedin­gun­gen wie denen des Krie­ges: Der Feind hört nie auf, eine Per­son, ein Mensch zu sein. Achen­wall zeigt sich in die­ser Bezie­hung als strik­ter Ver­tei­di­ger unver­äu­ßer­li­cher Menschenrechte.

Gibt es  für Achen­wall ein Recht auf Eigen­tum? Ja, denn Achen­wall weiß, dass die natur­recht­li­che Gleich­heit der Men­schen und ein dar­aus abge­lei­te­ter natur­recht­li­cher Kom­mu­nis­mus nicht von lan­ger Dau­er sein kön­nen. Von Natur aus sind die Men­schen näm­lich nicht nur mit Ver­nunft begabt, son­dern auch mit einem Begeh­rungs­ver­mö­gen aus­ge­stat­tet, das man durch­aus als ego­is­tisch bezeich­nen kann. Auf­grund die­ser Ver­an­la­gung wol­len wir exklu­si­ve Rech­te, also auch ein Recht auf Eigen­tum. Die Eigen­tums­rech­te müs­sen aber ver­trag­lich gere­gelt und in ein über­ge­ord­ne­tes gesell­schaft­li­ches Rechts­sys­tem ein­ge­bet­tet wer­den, des­sen obers­tes Gesetz das Gemein­wohl ist. Das bedeu­tet für Achen­wall aber nicht, dass die Gesell­schaft von Gleich­heit geprägt ist. Exklu­si­ve Rech­te haben viel­mehr Ungleich­heit zur Fol­ge. Die gesell­schaft­li­che Ord­nung, so Achen­wall, ist eine stän­di­sche Ordnung.

Auch wenn Achen­wall hier dem poli­ti­schen Den­ken des „Anci­en Régime“ ver­pflich­tet bleibt, auch wenn er die Mon­ar­chie ver­tei­digt, ist er zugleich ein vehe­men­ter Geg­ner des Des­po­tis­mus. Die staat­li­che Herr­schaft ist nicht unbe­grenzt und darf nie total sein. Achen­wall argu­men­tiert daher für ein Recht auf Wider­stand. Gegen den Tyran­nen, der in sei­ner Sicht ein Feind des Rechts ist, dür­fen die Bür­ger rebel­lie­ren − für die­sen Gedan­ken soll­te ihn spä­ter Kant loben.

Staa­ten haben, genau wie Per­so­nen, ein Recht auf Selbst­er­hal­tung. Aus die­sem Grund lehnt Achen­wall Kolo­nia­lis­mus und Unter­wer­fung frem­der Staa­ten ab. Ana­log zum Recht auf Eigen­tum gibt es das Recht eines Staa­tes an sei­nem Ter­ri­to­ri­um. Und so wie die Men­schen im Staat in Frie­den leben kön­nen sol­len, so sol­len es auch die Staa­ten unter­ein­an­der kön­nen. Des­halb emp­fiehlt Achen­wall nicht nur eine auf Frie­dens­si­che­rung gerich­te­te Bünd­nis­po­li­tik, son­dern − so in sei­nem zwei­ten wich­ti­gen und mit fünf Auf­la­gen eben­falls sehr erfolg­rei­chen Werk, der 1761 auf Deutsch erschie­ne­nen Staats­klug­heit nach ihren ers­ten Grund­sät­zen ent­wor­fen − ein „all­ge­mei­nes Euro­päi­sches Staa­ten­sys­tem“: also eine Euro­päi­sche Union.

Wel­ches sind die wich­tigs­ten Ideen der erwähn­ten „Staats­klug­heit“? Die Staats­klug­heit ist für Achen­wall eine Anwen­dung des Natur­rechts, also der phi­lo­so­phi­schen Staats­theo­rie, auf kon­kre­te Staa­ten. Sie ist eine Anlei­tung zu poli­ti­scher Pra­xis, um den Staat, den Achen­wall mit einer kom­ple­xen und kom­pli­zier­ten „Maschi­ne“ ver­gleicht, gut len­ken zu kön­nen. In die­sem Zusam­men­hang führt Achen­wall aus, was er unter dem abs­trak­ten Begriff des Gemein­wohls ver­steht. Er ent­wirft ein umfang­rei­ches sozi­al­po­li­ti­sches Kon­zept, das medi­zi­ni­sche, ja sogar psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Ver­sor­gung und Beschäf­ti­gungs­pro­gram­me ein­schließt. Doch zeigt er sich nicht nur als sozia­ler Poli­ti­ker, son­dern eben­falls als ent­schie­den libe­ra­ler poli­ti­scher Den­ker: Er plä­diert für die Frei­ga­be des Getrei­de­han­dels und mahnt den Staat zu einer maß­vol­len und beson­ne­nen Steu­er­po­li­tik, die die Frei­heit der Bür­ger nicht ein­engt. Aber er ist in die­ser Fra­ge nicht nur libe­ral, son­dern auch sozi­al ein­ge­stellt. Er ent­wi­ckelt die Idee einer Steu­er­ge­rech­tig­keit und befür­wor­tet das Prin­zip einer Pro­gres­si­on, dem­zu­fol­ge rei­che­re Bür­ger höhe­re Abga­ben zu ent­rich­ten haben.

In der „Staats­klug­heit“ gibt Achen­wall der Mon­ar­chie den Vor­zug, aber er weiß der Demo­kra­tie durch­aus viel abzu­ge­win­nen. Sie sei für klei­ne Staa­ten oder für Städ­te eine gute Regie­rungs­form, denn sie kom­me dem natür­li­chen Gleich­heits­stre­ben und der natür­li­chen Frei­heits­lie­be der Men­schen opti­mal ent­ge­gen. Die Reli­gi­on, ins­be­son­de­re die pro­tes­tan­ti­sche, schätzt Achen­wall als ein Band, das Staat und Gesell­schaft zusam­men­hält. Aber er hat ein prag­ma­ti­sches Ver­hält­nis zum Pro­tes­tan­tis­mus und ver­tei­digt die reli­giö­se Toleranz.

Neben der philosophisch-​​theoretischen Staats­leh­re und der prak­ti­schen Staats­klug­heit ent­wi­ckel­te Achen­wall eine wich­ti­ge drit­te poli­ti­sche Dis­zi­plin: die Staats­wis­sen­schaft oder Sta­tis­tik. Schon 1749 hat­te er sei­nen Abriss der neu­es­ten Staats­wis­sen­schaft ver­öf­fent­licht, der bis zum Ende des 18. Jahr­hun­derts in sie­ben Auf­la­gen erschien, zuletzt unter dem Titel Staats­ver­fas­sung der heu­ti­gen vor­nehms­ten Euro­päi­schen Rei­che und Völ­ker im Grund­ris­se. Dar­in wer­den geo­gra­phi­sche und demo­gra­phi­sche Daten ein­zel­ner Län­der, Anga­ben zum Bil­dungs­we­sen und zur Reli­gi­on, zur Wirt­schaft und Poli­tik prä­sen­tiert, kom­men­tiert, ver­gli­chen und sys­te­ma­tisch reflek­tiert. Es ist gewiss kein Zufall, dass Achen­walls Inter­es­se zunächst der Sta­tis­tik galt: Auf die­se Wei­se schaff­te er jene empi­ri­sche und fak­ten­ge­stütz­te Grund­la­ge, ohne die jede poli­ti­sche Theo­rie blo­ße Spe­ku­la­ti­on bleibt und prak­ti­sche Poli­tik ein unsi­che­res Geschäft.

Wolf­gang Rother