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Karl August Rogge (1795–1827)
Karl August Rogge (* 23. März 1795 in Elbing; † 12. Mai 1827 in Tübingen) war ein Rechtsgelehrter und Hochschullehrer.
Rogge nahm sein Studium 1812 an der Universität zu Berlin auf, wurde aber durch die Freiheitskriege bald aus seinen Studien gerissen; bei Groß-Görschen wurde er schwer verwundet, kehrte 1815 aber zum akademischen Rechtsstudium zurück. 1820 erschien seine Publikation „Über das Gerichtswesen der Germanen“, die ihm ein Jahr später ein Extraordinariat einbrachte. Einen Ruf als ordentlicher Professor nach Dorpat schlug er aus, nahm dagegen 1824 einen ebensolchen nach Tübingen an. Aufgrund seiner Kriegsverletzungen und einer von Hause aus schwachen Konstitution ist er allerdings bereits drei Jahre später verstorben.
Eintrag in der „Allgemeinen Deutschen Biographie“ von Ernst Landsberg: ADB Bd. 29 (1889), S. 45–46
Beiträge im WPrJb bzw. in DW:
- Anke Borsdorff: Karl August Rogge. Portrait eines Rechtshistorikers aus Elbing, WPrJb 39 (1989), S. 79–85