Natür­li­che und juris­ti­sche Per­so­nen, die die Zwe­cke und Akti­vi­tä­ten der „West­preu­ßi­schen Gesell­schaft“ unter­stüt­zen wol­len, sind herz­lich ein­ge­la­den, dem Ver­band als Mit­glied beizutreten.

Die Mit­glie­der erhal­ten früh­zei­tig Vor­in­for­ma­tio­nen und Ein­la­dun­gen zu allen Ver­an­stal­tun­gen, sie haben frei­en Zugang zum Mit­glie­der­be­reich der Home­page und kön­nen über­dies die meis­ten Publi­ka­tio­nen der Gesell­schaft zu ver­güns­tig­ten Prei­sen beziehen.

Mit­glie­der haben jeweils bis zum 30. Juni eines Kalen­der­jah­res einen jähr­li­chen Mit­glieds­bei­trag von € 40,00* zu ent­rich­ten. – Über die Auf­nah­me ent­schei­det der Vor­stand nach der Vor­la­ge einer ver­bind­li­chen Beitrittserklärung.

* Für Pri­vat­per­so­nen, die pol­ni­sche Staats­bür­ge­rin­nen bzw. Staats­bür­ger sind, beträgt der Bei­trag jähr­lich € 10,–.

Die „West­preu­ßi­sche Gesell­schaft“ ist berech­tigt, für Geld­be­trä­ge, die ihr zusätz­lich zum Mit­glieds­bei­trag zuge­wen­det wer­den, Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen auszustellen.